Cherry PLUS Forte Sauerkirschextrakt & Zink Kapseln 60 Stück
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Sicherheits- und Produktangaben
Produktinformationen "Cherry PLUS Forte Sauerkirschextrakt & Zink Kapseln 60 Stück"
➜ 75:1 Konzentration aus Montmorency-Sauerkirschen
➜ 43 mg Polyphenole pro Tagesdosis
➜ Mit bioverfügbarem Zink-Bisglycinat
➜ Hergestellt in Deutschland nach GMP & IFS
➜ Weichgel-Kapseln mit hoher Aufnahmefähigkeit
➜ Vegan, frei von Zusätzen und Füllstoffen
Cherry PLUS Forte vereint hochkonzentriertes Montmorency-Sauerkirschenkonzentrat und -extrakt in einem außergewöhnlich starken Wirkstoffverhältnis von 75:1.
Jede Tagesdosis liefert 43 mg Polyphenole, was dem Gehalt von rund 200 frischen Montmorency-Sauerkirschen entspricht.
Ergänzt mit Zink-Bisglycinat, unterstützt das Produkt den Säure-Basen-Haushalt, die normale Funktion des Immunsystems und trägt zur Zellschutzfunktion vor oxidativem Stress bei.
Die Softgel-Kapseln ermöglichen eine besonders gute Aufnahme und bewahren die empfindlichen Pflanzenstoffe.
Gefertigt wird Cherry PLUS Forte in Deutschland unter GMP- und IFS-zertifizierten Bedingungen – selbstverständlich vegan, ohne synthetische Zusätze, gluten- und laktosefrei.
Ideal für alle, die ihre Regeneration, Leistungsfähigkeit und Abwehrkräfte natürlich unterstützen möchten.
Hinweis:
Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Je nach Ernte (abhängig von Witterung, Frost, Hitze uvm.) kann es zu Abweichungen in Farbe, Geschmack und Dichte kommen.
Auf den Verzehr weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel sollte verzichtet werden.
Weiterführende Informationen:
Für weitere Informationen zu Wirkungsweisen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften des Produktes, bitten wir Sie in der entsprechenden Fachliteratur nachzuschauen. Die „Health-Claims“ Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 der EU schränkt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ein. Das heißt vereinfacht gesagt, dass wir als Hersteller Ihnen gegenüber keine spezifische Aussage tätigen dürfen, zu welchem Zweck das Produkt eingenommen werden kann. Wir als seriöses Unternehmen halten uns selbstverständlich an dieses Werbeverbot, bedauern aber Sie nicht umfassend informieren zu können. Unserer Meinung nach unterliegen wir als Inverkehrbringer des Produktes eigentlich einer umfassenden Informations- und Aufklärungspflicht. Dieser können wir aber leider nicht nachkommen, obwohl diese zu einer besseren Anwendung beitragen würde.